Die Römisch-Katholische Kirchgemeinde Wettingen ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft gemäss Artikel 110 der Verfassung des Kantons Aargau. Sie erstreckt sich über das Gebiet der politischen Gemeinde Wettingen und umfasst die beiden Pfarreien St. Sebastian und St. Anton. Die Wohnadresse entscheidet über die Pfarreizugehörigkeit.
Mitglieder
Rund 9'000 Einwohnerinnen und Einwohner von Wettingen – Erwachsene und Kinder – gehören der katholischen Kirchgemeinde an.
Stimm- und Wahlrecht
Stimm- und wahlberechtigt sind alle römisch-katholischen Schweizerinnen und Schweizer mit Wohnsitz im Kanton Aargau, die das 16. Altersjahr zurückgelegt haben.
Unter den gleichen Voraussetzungen sind Römisch-Katholische Ausländerinnen und Ausländer stimm- und wahlberechtigt, sofern sie die Niederlassungs- oder die Jahresaufenthaltsbewilligung besitzen.
Landeskirche Aargau
Die Römisch-Katholische Kirchgemeinde Wettingen ist Mitglied der Landeskirche der Römisch-Katholischen Kirche im Aargau.
Synode
In der Synode, der Exekutive der Landeskirche, ist die Kirchgemeinde Wettingen mit vier Mitgliedern - Synodalen - vertreten.
Es sind drei gewählte Personen: (ein Sitz ist zur Zeit vakant)
Die Organe der Kirchgemeinde sind gemäss dem Organisationsstatut
der römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Aargau: - Gesamtheit der Stimmberechtigen an der Urne - Kirchgemeindeversammlung - Kirchenpflege - Finanzkommission